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Landtagswahl 2021: Gemeinde Steinheim

Seitenbereiche

Steinheim im Sommer
Blick von Osten auf Steinheim im Nebel
Söhnstetten mit Wiese und Blumen im Vordergrund
Schäfhalde mit Mohn im Vordergrund
Blick von Südwesten auf Steinheim

Hauptbereich

Landtagswahl 2021

Am 14. März 2021 ist es wieder so weit: In Baden-Württemberg findet die Landtagswahl statt. Die Wahlperiode des aktuellen 16. Landtags von Baden-Württemberg endet am 30. April 2021. Davor muss der neue Landtag gewählt werden.

Wer kann wählen?

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, 

  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und

  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat eine Stimme, die er einem Kandidierenden der verschiedenen Parteien oder Einzelkandidat*innen in seinem Wahlkreis geben kann. 

Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis bei dem Wahlvorschlag eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Sonst ist die Stimme ungültig.

Blinde oder sehbehinderte Wähler*innen können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.

Derjenige Kandidierende, der so die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt, erhält ein Landtagsmandat für die neue Legislaturperiode. Alle abgegebenen Stimmen gehen außerdem in die Errechnung der prozentualen Sitzverteilung im Landtag ein. So fallen auch Stimmen für Kandidaten, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen konnten, ins Gewicht und verfallen nicht, wie dies bei einer reinen Persönlichkeitswahl der Fall wäre. 

Der Ablauf der Wahl

Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt.

Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Stichtag. Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens drei Wochen vor der Wahl  eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung sowie einem Personalausweis weist man sich am Wahltag im örtlichen Wahlbüro aus. Die Briefwahlunterlagen können mit einem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bestellt werden.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass wahlberechtigte Personen keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollten Sie deshalb drei Wochen vor der Landtagswahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Verwaltungsstelle (meist das örtliche Rathaus) nachzufragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind noch einmal alle wichtigen Daten und Uhrzeiten der Wahl eingetragen.

Wahlschein

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Um diesen zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag. Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich, bis spätestens 18 Uhr zwei Tage vor der Wahl (Freitag) bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Bei der Gemeinde Steinheim kann der Wahlschein online beantragt werden.

Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen ist den mitgesandten Hinweisen genau zu folgen, da man ansonsten schnell die Ungültigkeit des Stimmzettels riskiert. Für die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen hat die Wählerin bzw. der Wähler zu sorgen. Der Umschlag muss bis zum Ende der Wahlzeit (in der Regel 18 Uhr des Wahlsonntags) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können Sie auf folgende Arten beantragen:

  • durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme der Wahlbenachrichtigungskarte,
  • durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausgestatteten Vertreter. Der kann Ihnen den Wahlschein zuschicken und Sie wählen einfach per Briefwahl,
  • schriftlich.

Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindlichen Formulars. Möglich sind auch

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.

Bei einer Briefwahl sollten Sie die Hinweise in den Unterlagen, speziell auf der Rückseite des Wahlscheins, beachten. Insbesondere müssen Sie die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe unterschreiben, damit der Stimmzettel gültig ist. Auch darf die eidesstattliche Versicherung nicht vom Wahlschein getrennt werden. Außerdem sollten Sie den Wahlbrief rechtzeitig abschicken, damit er vor Ablauf der Abstimmungszeit ankommt.

Sollten Sie ihn mit der Post schicken, planen Sie zur Sicherheit am besten einige zusätzliche Tage ein. Sie können den Wahlbrief aber auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. 

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte selbst auf Ihrem Wahlamt abholen, können Sie dort gleich wählen.

Wo kann ich wählen?

Unten aufgeführt finden Sie die Wahllokale.

  • Wahlbezirk 001, Steinheim Ost, Zimmer 0.10, Gebäude A, Hillerschule
  • Wahlbezirk 002, Steinheim Süd, Zimmer 0.06, Gebäude A, Hillerschule
  • Wahlbezirk 003, Steinheim Nord-Ost, Trauzimmer Zi. 3.07, Rathaus Steinheim 
  • Wahlbezirk 004 Süd-West, Zimmer 0.09, Gebäude A, Hillerschule
  • Wahlbezirk 005 Nord-West, Sitzungssaal, Rathaus Steinheim 
  • Wahlbezirk 006 Nord, Manfred-Bezler-Saal, Rathaus Steinheim
  • Wahlbezirk 007 Sontheim/Küpfendorf, Dorfhaus Sontheim
  • Wahlbezirk 008 Söhnstetten Ost/Dudelhof, Seeberghalle, Söhnstetten 
  • Wahlbezirk 009 Söhnstetten West, Seeberghalle, Söhnstetten

Infobereiche

Highlights

Meteorkrater – Museum

Vor etwa 15 Millionen Jahren entstand durch den Einschlag eines Meteoriten das Steinheimer Becken – der heute wohl besterhaltene und prägnanteste Meteoritenkrater mit Zentralkegel.

Heimatstube auf dem Klosterhof

Pflege von Brauchtum, Vorführungen alter Handwerkstechniken und die Bewahrung von Ausstellungsstücken aus früherer Zeit sind die Aufgaben des Heimatvereins Steinheim e. V.

Interaktiver Wentallehrpfad

Die bizarren Dolomitfelsen, von einem einstigen Flusslauf geformt, machten ein Trockental im Gemeindegebiet im Laufe der Jahrhunderte zum sagenumwobenen Wental. Seit dem Jahr 2010 führt der interaktive Wentallehrpfad von Steinheim aus durch das Wental bis zum Landhotel Wental, das sich bereits auf der Gemarkung Essingen befindet.

Gemeindewald

Steinheim hat einen sehr großen Wald, die Wälder der Gemarkung Steinheim zählen zum Albuch, dem größten zusammenhängenden Waldgebiet der Schwäbischen Alb.